Rendsburger Moschee´-Schwänzer-Fall: UPDATE/ Vorbereitung zur Verfassungsbeschwerde

UPDATE zum Fall (April 2019):
Vorbereitungen für die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe (Fristablauf: 9. Mai 2019!). Siehe hierzu den Gastbeitrag von RA Heumann auf Tichys Einblick: https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/gericht-bestaetigt-bussgeld-nach-verweigertem-moscheebesuch/

Spendenkonto:

RA Alexander Heumann (Anderkonto)
Deutsche Bank Düsseldorf
IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00
(Verwendungszweck: „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)

Wer nichts erübrigen kann, mag den Spendenaufruf verteilen.

Dafür bedanke ich mich im Namen der Mandantschaft schon jetzt im Voraus!
Ihr RA Alexander Heumann, Düsseldorf

PS: Frohe Ostern!

Am 12.9.2018 legten wir gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsbeschwerde ein. Namens des verurteilten Vaters des jungen ´Moschee-Schwänzers´ darf ich mich bei allen Spendern herzlich bedanken, die dies – Gott-sei-Dank! – ermöglichten!

Moschee in Rendsburg

Link zur Rechtsbeschwerde: http://heumanns-brille.de/rechtsbeschwerde-schrift-im-rendsburger-moscheeschwaenzer-fall/#more-3771
Der Fall wird bis zum Karlsruher Verfassungsgericht gebracht werden – und notfalls bis zum Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg (EGMR). Der jetzige Gang zum OLG Schleswig ist dafür unverzichtbar. Es wird daher weiterhin zu Spenden aufgerufen. Rendsburger Moschee´-Schwänzer-Fall: UPDATE/ Vorbereitung zur Verfassungsbeschwerde weiterlesen

Koran im Widerspruch zum Grundgesetz

2016 wurde die radikal-salafistische Vereinigung „Die wahre Religion“,  die 3,5 Millionen Exemplare des Koran in Deutschlands Fußgängerzonen verteilt hatte, vom Bundesinnenministerium verboten,
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-11/die-wahre-religion-islam-salafisten-faq

Nach Auffassung von Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium stünden ihre Lehren „im Widerspruch zum Grundgesetz“.

Die Organisation würde zur „Radikalisierung beitragen und 140 Teilnehmer der „Lies!“-Aktionen seien in den Nahen Osten ausgereist, um sich dort der islamischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.“
https://www.idea.de/gesellschaft/detail/berlin-ex-islamist-wegen-christenfeindlicher-hetze-verurteilt-105900.html

Jedoch: „Radikal-salafistisch“ ist ersichtlich der Koran selbst!
Es muß daher die Frage erlaubt sein: Warum werden nicht alle Vereinigungen in Deutschland, die sich auf den Koran berufen – also mehr oder weniger alle islamischen Vereinigungen – nach Artikel 9 Abs. II des Grundgesetzes verboten:

„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“ (Art 9 II GG)

Antwort: Weil das Bundesverfassungsgericht dem Islam zu weitgehend das Privileg der „Religionsfreiheit“ gewährt. Politik und Medien stützen sich darauf. Siehe hierzu meine Artikel, z.B. hier: https://michael-mannheimer.net/2015/04/16/die-missverstandene-religionsfreiheit-als-trojanisches-pferd-der-islamisierung-Europas/
Und hier: http://heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/
Koran im Widerspruch zum Grundgesetz weiterlesen

Die Heuchelei der „Toleranz“-Apostel

„Schulausflug in die Kirche wegen [Eltern-]Protesten abgesagt“ …

Der Rendsburger Schul- bzw. Moscheeschwänzerfall einmal unter anderem religiösen Vorzeichen: Wenn es nicht um den Islam, sondern um das Christentum geht, wird das gesamte juristische Waffenarsenal liebend gern in Stellung gebracht: „staatliche Neutralität in weltanschaulichen Fragen“, „negative Religionsfreiheit“, „Gewissensnöte und Bedrängnis“ … Es trieft vor Verständnis für liberale Eltern, die ihre Kinder vor Christentum und Kirchen schützen wollen. „Es sei ´nicht statthaft´, Schüler und Eltern, die nicht der katholischen Konfession angehören (…)  ´in persönliche Gewissensnöte und Bedrängnis zu bringen´, sekundiert die Süddeutsche Zeitung.

Jedenfalls ist hier weder von Bußgeldbescheiden die Rede, noch vom quasi-sakralen Erziehungsziel der „Toleranz“ und Akzeptanz  multikultureller Vielfalt („Diversity“). Stattdessen sorgt die Schule hier selbstverständlich für anderweitige Betreuung der Kinder, damit sie der Kirche fernbleiben können und Eltern nicht mit der Schulpflicht in Konflikt geraten. Warum aber dann diese politisch korrekten Aufschreie, wenn Eltern nicht möchten, dass ihr Kind einen islamischen Gottesdienst besucht? Hier stimmt etwas nicht!  http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/ebersberg-schulausflug-in-kirche-wegen-protesten-abgesagt-1.2969858

 

Umkehr der Gutmenschen

Ein erst fünfzehnjähriges Mädchen sticht einem Polizisten ohne Vorwarnung ein Messer in den Hals. Die Polizei hält dies für einen „gezielten Angriff mit terroristischem IS-Hintergrund“ …http://www.focus.de/politik/deutschland/15-jaehrige-stach-mit-messer-auf-polizisten-ein-ermittler-gehen-nach-bluttat-in-hannover-von-is-hintergrund-aus_id_5331042.html

Islam, Mädchen attackiert Polizist
„Terroristischer IS-Hintergrund“? Der Michel stutzt und grübelt kurz: Ob das am Ende etwas mit dem Islam zu tun hat? Wie dem auch sei: Wenn dies der Startschuss für eine neue Form der ´Bereicherung´ in Gestalt unvermittelter Attacken auf Leib und Leben mit religiös-ideologischem Hintergrund war, wie sie in Israel längst zum Alltag gehören, müsste das Israelkritikern sehr zu denken geben.

Oder ´unterdrücken´ wir hier arme Palästinenser oder Muslime im Allgemeinen? Davon kann ja wohl angesichts einer ins Skurile abdriftenden „Religionsfreiheit“ und „menschenrechtlichen“ Maximalforderungen für alle Fremden keine Rede sein!

Wer Islamisierung und Afrikanisierung vertuscht oder gar als kulturelle oder ökonomische „Chance“ für Europa sieht, muss bedenken, dass wir – im Gegensatz zu Israel – kein patriotisches Volk mehr sind und unsere Demokratie alles andere wehrhaft ist.

Ja, auch Du bist gemeint, lieber Papst Franziskus, der Europas innere Abwehrkräfte gegenüber den von Dir sogenannten „Invasoren“ weit überschätzt! Denn unsere christlichen Traditionen redet man uns einerseits aus, andererseits instrumentalisiert man diese für die Fremden aus der dritten Welt. So wird das nichts. http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/fluechtlingskrise-papst-franziskus-spricht-von-arabischer-invasion-14104945.html

CDU-NRW, Woelki + LaschetDie Gutmenschen von der immer noch großen Sekte der ´Zeugen Mutti Merkels´ müssen umkehren! Sie sind – frei nach Goethe – ein Teil von jener Kraft, die stets das Gute will, und doch das Böse schafft!

Und ja: Sie haben mitgestochen!

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Religionsfreiheit: Abschiedsvorlesung des Prof. Dr. jur. Kästner

Prof. Schachtschneiders Verständnis von Art 4 GG und seine grundsätzliche Kritik an der Dogmatik des BVerfG zur sog. „Religionsfreiheit“ wird gestützt durch den (2014 emeritierten) Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht Karl-Hermann Kästner aus Tübingen; hier ein im Netz zu findender Bericht der Universität zu dessen Abschiedsvorlesung:

>Religionsfreiheit
in Zeiten des religiösen Pluralismus

Abschiedsvorlesung von Prof. Dr. jur. Karl-Hermann Kästner am 18. Juli 2014

Im Rahmen seiner Abschiedsvorlesung knüpfte Prof. Dr. Karl-Hermann Kästner an seine nach Übernahme des Tübinger Lehrstuhls am 30. Juni 1998 gehaltene Antrittsvorlesung mit dem Thema Hypertrophie des Grundrechts auf Religionsfreiheit?“ an und stellte die Frage, wie sich der Umgang mit dem Grundrecht seither entwickelt habe.

Insoweit verwies er eingangs mit Bedauern auf das Alte Testament (Der Prediger Salomo 1, 9): „…es geschieht nichts Neues unter der Sonne.“

Während sich das gesellschaftliche Umfeld religiöser Entfaltung deutlich verändert habe (und unweigerlich weiter verändern werde), seien für die praktische Entfaltung des Grundrechts auf Religionsfreiheit weithin noch die Grundlinien derLumpensammlerentscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 maßgebend. Religionsfreiheit: Abschiedsvorlesung des Prof. Dr. jur. Kästner weiterlesen

Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen.

Artikel in der Jungen Freiheit vom 17.04.2015 (Forum, Seite 18): „Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen.“ Das Bundesverfassungsgericht und sein ´Supergrundrecht´ der Religionsfreiheit.  http://heumanns-brille.de/wp-content/uploads/2016/10/2015-04-17-JF-17-15-Seite-18-Rubrik-Forum-1.pdf

Vorbemerkung: Mit seiner Rechtsprechung zur „Religionsfreiheit“, die im jetzigen Kopftuchbeschluss ihren vorläufigen Höhepunkt findet, stellt das Bundesverfassungsgericht den Islam nicht nur gleich, sondern privilegiert ihn. Indem es dem Gesetzgeber den Versuch einer gereralisierenden Gefahrenabwehr explizit „verbietet“, leistet es der Islamisierung Vorschub. In einem jahrzehntelangen Prozess juristischer Selbstentwaffnung warf es hierzu hergebrachte Verfassungslehre über Bord, kehrte den emanzipatorischen Impetus des Grundgesetzes in sein Gegenteil – und blendete nicht zuletzt bekannte Fakten zum Islam aus, die sachkundigere Spatzen längst von allen Dächern pfeifen. Als ´Hüter der Verfassung´ hat das Gericht damit ebenso versagt wie schon angesichts der „europäischen Integration“, die Haushaltshoheit und Staatlichkeit auflöste. Insgesamt ist das Gericht dadurch selbst tief in die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstrickt. Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen. weiterlesen

Religionsfreiheit

Darf man bei Asylrecht und Einwanderung die Religionszugehörigkeit berücksichtigen?

These: Man sollte das sogar, wenn man kein Rassist sein will. Denn es ist vernünftiger, nach Religionszugehörigkeit zu differenzieren, als nach Herkunft oder Ethnie.

„Deutschland wird sich in den nächsten dreißig Jahren dramatisch verändern. Im Moment kommen Zehntausende, die keinerlei Beziehung zu diesem Land, seiner Geschichte, seiner Kultur haben, und dies auch gar nicht wollen. Wenn diese Zuwanderer politische Parteien gründen, wird es nichts geben, was dieses Land zusammenhält. (…) Ich zumindest rate meinen Kindern, ihre Zukunft nicht hier zu planen.“

So Dr. Nicolaus Fest im Interview der Jungen Freiheit (Ausgabe vom 10.04.2015) https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2015/ex-bild-journalist-fest-erneuert-islam-kritik/ (Mehr aus dem JF-Interview: http://www.heumanns-brille.de/nicolaus-fest-bleibt-fest/)

Grenzen der Meinungsfreiheit

Der ehemalige stellvertretende Chefredakteur der Bild am Sonntag war schon im Juli 2014 mit seinem Leitartikel-Kommentar „Islam als Integrationshindernis“ in der Bams an die Grenzen der Meinungsfreiheit gestoßen, als er deklarierte:
Ist Religion ein Integrationshindernis? Mein Eindruck: nicht immer. Aber beim Islam wohl ja. Das sollte man bei Asyl und Zuwanderung ausdrücklich berücksichtigen! (…) Mich stört die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund. Mich stört die totschlagbereite Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle. Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst noch steht, brauche ich auch nicht.“ http://www.bild.de/news/standards/religionen/islam-als-integrationshindernis-36990528.bild.html.

Verfolgte Christen aus diesen Regionen bringen dieses Integrationshindernis nicht mit sich – im Gegenteil, wie Peter Scholl-Latour uns angesichts der Christenverfolgung im Orient durch IS & Co. erklärte.

Rassismus-Vorwurf

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Özcan Mutlu geißelte Fests Äußerung und spricht von „Haßtiraden“ und „Rassismus pur“. Aber Kritik an einer Religion kann nicht gleichgesetzt werden mit Diffamierung der Menschen, die dieser Lehre anhängen; das gilt auch für den Islam. Ein ähnlicher Kurzschluss ist ihre Verwechslung mit „Rassismus“: Religionen sind keine Rassen.

Vollends lächerlich wirkt der Rassismus-Vorwurf aus dem Munde des türkischen Ministerpräsident Davutoglu gegenüber Papst Franziskus und dem EU-Parlament, weil diese den Genozid an den (christlichen) Armeniern beim Namen nennen. htps://jungefreiheit.de/politik/ausland/2015/tuerkei-papst-schuert-rassimus/

Man sollte nie vergessen, was Staatspräsident Erdogan vor dessen Inhaftierung durch die kemalistische Regierung deklamierte:
„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“
http://www.welt.de/print-welt/article341831/Reformer-oder-Wolf-im-Schafspelz.html

Von den echten Hardlinern – Anhängern des Erdogan-Ziehvaters Erbakan oder den Islamnazis „Graue Wölfe“, die sich noch im April 2015 zu Tausenden in NRW ein Stelldichein geben werden -, mal ganz zu schweigen. http://www.blu-news.org/2015/04/07/graue-woelfe-kommen-nach-oberhausen/

Wer sich aber der Islamisierung Europas entgegenstemmt, wird schon ´mal mit „Goebbels“ und der „NSDAP“ verglichen: https://afdwatchafd.wordpress.com/2014/12/11/afd-mitglied-heumann-in-gobbels-manier-afd-auf-den-spuren-der-nsdap/

Nicolaus Fest handelte sich mit seinen Statement einen gewaltigen politisch korrekten ´Shitstorm´ ein. Stefan Niggemeier titulierte hämisch: Islamhassender „BamS“-Vize erschreibt sich „herrlichen Shitstorm“ und eine Art Abmahnung. „Er geht soweit, zu suggerieren, dass man doch vielleicht das Gewähren von Asyl auf Nicht-Muslime beschränken könnte, was nicht nur viel über sein Bild von Moslems sagt, sondern auch über seine Vorstellung, was das Grundrecht auf Asyl eigentlich bedeutet.“
Statt dem nun seine Vorstellung vom Asylrecht und sein „Bild von Moslems“ gegenüber zu stellen, begnügt sich Niggemeier mit ´Petzen´ und Vorführung des Angeklagten im Stile Freislers. Auch die Strafe steht von vorne herein fest: Für Journalisten, die ein negatives Werturteil zum Islam abgeben, dürfe „kein Platz“ bei der Bams sein: Feuern! (Danke, Herr Niggemeier, setzen!)

Scharfe Kritik kam auch von Bild-Chef Kai Diekmann, der seinen Kollegen Fest auf BILD zurechtwies: „Keine Pauschalurteile gegen den Islam!“ http://www.bild.de/news/standards/bild-kommentar/keine-pauschalurteile-ueber-den-islam-36999364.bild.html
Es fehlt nur noch die Fatwa. Dabei hatte die „BILD“-Zeitung noch eine Woche zuvor mit Blick auf die muslimischen „Juden-ins-Gas“-Demos gegen Israel noch lauthals appelliert „Antisemitismus in Deutschland nicht schweigend hinzunehmen“. Aber wenn jemand wie Fest daraufhin in logischer Konsequenz die ´Religion des Friedens´ dafür kritisiert, in Koran und Hadithen den ideologischen Nährboden für eben diesen Antisemitismus zu liefern, zieht BILD die politisch korrekte Notbremse. Das ist verlogen.

Links-neoliberale Agenda

Weniger Skrupel mit „pauschalen Werturteilen“ haben linke Meinungs-Führer bei sogenannten „Rechten“, die – im Gegensatz zu Linkspopulisten und Linksextremisten – stets sofort an Ort und Stelle exkommuniziert werden: da wird nicht lange gefackelt, ob diese nun moderat oder extrem sind. In Bausch und Bogen verdammt werden alle, die sich als Sand im Getriebe der links-grün-neoliberalen Agenda des Establishments erweisen: Pegida-Demonstranten, EURO-Gegner, Afd-Wähler, EU-Gegner, US-/NATO-Gegner, Patrioten, TTiP-Gegner, Islam-Gegner, Christen etc.. Vorneweg beim Hetzen: ARD und ZDF. http://www.heumanns-brille.de/rassismus/

Dabei zeigen die Plakate der bis heute aktiven Friedensbewegung aus den 80er-Jahren, dass es große Schnittmengen zwischen ´links´ und ´rechts´ gibt: „NO-NATO“ und „Ami go home“ heisst es da. Genau deshalb kam es bei den jüngeren Mahnwachen zu Differenzen, mit wem man eigentlich politisch korrekterweise zusammen für Frieden in der Ukraine demonstrieren dürfe.

Jede Islamkritik sollte fairerweise konzedieren, dass der Westen seit 100 Jahren ´Öl ins Feuer´ kippt: http://www.heumanns-brille.de/neo-kolonialisierung-und-islamistischer-terror/

Das heisst aber noch lange nicht, dass Terror nichts mit dem Islam, sondern nur mit bösen Geheimdiensten zu tun hätte. https://conservo.wordpress.com/2015/05/06/geheimpapier-enthullt-totalitare-infiltrationsplane-zur-eroberung-europas/
Denn der Westen ist nicht alleinverantwortlich für islamischen Terror:
„Wenn pakistanische Taliban Mädchen erschießen, weil sie in die Schule gehen, Helfer erschießen, die Kinder gegen die Kinderlähmung impfen wollen, nigerianische Radikale von Boko Haram ganze Dörfer auslöschen und die Frauen versklaven, philippinische Piraten Menschen kidnappen um für sie im Namen von Allah Lösegeld zu erpressen, dann ist es einfach nur noch schwachsinnig, für den Terror in der Welt den Westen im allgemeinen und die Amerikaner im besonderen verantwortlich zu machen.“ 
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/islam_fuers_Poesiealbum)

Zurück also zu Mullah Diekmann: „Wer eine Religion pauschal ablehnt, der stellt sich gegen Millionen und Milliarden Menschen, die in überwältigender Mehrheit friedlich leben.“ Ach ja? Nach dieser Logik „stellen sich“ – erstens – z. B. Atheisten, die jegliche Religion „pauschal ablehnen“ gleich gegen mehrere Milliarden Menschen. Und – zweitens – ist das Projektion: Der eigene ´Kurzschluss´ von Meinung auf den Wert des dahinterstehenden Menschen, den man im täglichen ´Kampf gegen rechts´ trainiert, wird dem Islamkritiker unterstellt.

Die Shitstormer wollen partout alle Religionen gleichbehandelt sehen, ihr Motto: In der Nacht sind alle Katzen grau. Je weniger sie von den einzelnen Religionen wissen (wollen), um so unerbittlicher beharren sie auf ihrer undifferenzierten Betrachtungsweise und fordern sie bei allen ein.

Aber auch die, die es besser wissen müssten – Kirchenfunktionäre und viele „christliche“ Politiker – reden ihnen nach dem Mund. Anscheinend vergessen sie die Regensburger Vorlesung von Papst Benedikt, die 2006 internationales Aufsehen erregte: Dort hatte Benedikt  den byzantinischen Kaiser Manuel II. Palaeologos zitiert, der 1391 im Dialog mit einem gebildeten Perser über Christentum und Islam sagte: „Zeig mir doch, was Mohammed Neues gebracht hat und da wirst du nur Schlechtes und Inhumanes finden wie dies, daß er vorgeschrieben hat, den Glauben, den er predigte, durch das Schwert zu verbreiten“. http://www.heumanns-brille.de/papst-benedikt-regensburger-vorlesung/ „Heute könne man sagen, ohne befürchten zu müssen, widerlegt zu werden, daß Papst Benedikt XVI. 2006 in Regensburg recht hatte. (…) Die anhaltende Gewalt bringe auf unmißverständliche Weise die wahre Natur des dschihadistischen Islams ans Licht und bietet uns die Gelegenheit, „die Regensburger Rede ohne politisch korrekte Scheuklappen neu zu lesen.“ http://www.katholisches.info/2014/09/22/islam-benedikt-xvi-hatte-mit-regensburger-rede-recht-aber-weite-teile-der-kirche-haben-rede-vergessen/?hc_location=ufi

Diekmann aber setzt apodiktisch noch eins drauf: „Genau solche Auseinandersetzung entlang religiöser Grenzen wollen wir NICHT. Wir wollen sie nicht führen, nicht befördern und nicht herbeischreiben. Denn sie enden immer verheerend – das hat die Geschichte oft genug gezeigt!“ Aber lernen wir nicht – ganz im Gegenteil – aus der Geschichte, dass gerade Appeasement gegenüber totalitären Weltanschauungen „verheerende“ Auswirkungen haben kann? Auch die Gegenwart in islamisch dominierten Staaten mit ihrer hunderttausende betreffende Christenverfolgung stützt das Diktum Diekmanns kaum: Verfolgte und abgeschlachtete Christen brauchten weder einen Diekmann, noch das Bundesverfassungsgericht mit seinen Kopftuch-Beschlüssen, die ihnen den Mund verbieten, das hatten sie schon selber begriffen – aber was hat ihnen ihr Schweigen genützt?!

Religionsfreiheit

Einerseits sind Menschen muslimischen Glaubens so unterschiedlich wie innerhalb anderer gesellschaftlicher Gruppen auch; andererseits ist der Islam, da wo er als Religion ernst genommen wird, ein Integrationshindernis, weil sich die im Koran angeordnete Scharia nun einmal nicht mit Demokratie und Menschenrechten vereinbaren läßt. http://www.heumanns-brille.de/islam-und-demokratie/

Das Islamproblem in Europa ist im Wesentlichen ein Problem der Quantität. Richtig ist zweifellos, dass nicht jeder Muslim islamischem Fundamentalismus zugeneigt ist. Viele hierzulande mögen auch ´Pro-forma-Muslime´ sein, ähnlich der  vielen Christen, die man nie in der Kirche sieht und auch sonst ´den lieben Gott einen guten Mann sein lassen´, zumal im Koran Apostasie mit schweren Strafen bedroht ist (und in vielen islamischen Staaten auch heute noch mit dem Tode bestraft wird). Dennoch ist es eine unbestreitbare Tatsache, dass bereits eine qualifizierte muslimische Minderheit aufgrund ihrer betont engen Solidarität untereinander und der auf diese Weise verursachten einschüchternden Lautstärke im öffentlichen Raum schon aktuell zu kaum mehr zu bewältigenden gesellschaftlichen Problemen führt. Ähnliches lässt sich weltweit beobachten und muss daher etwas mit dem Islam zu tun haben. Die Zustände in den schon bisherigen hiesigen Parallelgesellschaften – von Sarrazin (SPD) und Heinz Buschkowsky (SPD) und vielen anderen eindrucksvoll kommentiert – sollten als Beleg dafür ausreichen, dass ein Weiter-so in die Sackgasse führen muss.

Ein Blick auf die 1400-jährige Eroberungsgeschichte des Islam gibt – jedenfalls im Dreiklang mit islamischen Schriften und der heutigen Realität islamisch dominierter Staaten – eindeutigen Aufschluss: Der Islam ist ein klug erdachtes, quasi-organisches „Dschihad-System“, um auf den bekannten Buch-Titel des Soziologen Manfred Kleine-Hartlage zu rekurrieren. http://korrektheiten.com/2011/04/23/dschihad-system-islam/
Ihm zufolge findet Dschihad auf unterschiedlichen Ebenen statt, die miteinander Synergieeffekte erzeugen: Keineswegs primär gewaltsam, sondern insbesondere auf friedlichem, heutzutage sogar demokratischem Wege durch Asyl, Zuwanderung, Familiennachzug, größere Fertilität, Einschleusung radikaler Imane, Finanzierung durch Scharia-Staaten wie Saudi-Arabien und Katar – und natürlich Konversion bzw. Radikalisierung liberaler Muslime. http://www.heumanns-brille.de/heumann-interview-journalistenwatch/
Eine unkontrollierte Massenzuwanderung von Muslimen nach Europa sollte also gestoppt werden, bevor ein point-of-no-return in Richtung Scharia eintritt. Von den täglich zunehmenden Gefahren eines 9/11 in deutschen Städten ganz zu schweigen.

Wenn aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Akt wehrhafter Demokratie im Asyl- und Zuwanderungsrecht ein Generalverdacht gegenüber Muslimen erforderlich ist, um die schrittweise Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verhindern, dann ist das eben so. Das im Grundgesetz vorgesehene Widerstandsrecht (Art 20 Absatz IV) macht das sogar zur sittlichen Pflicht, sagt der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider im Interview: https://www.youtube.com/watch?v=0W6CkukQVu4 (s. auch dessen Monographie „Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam“, erschienen 2010 im Duncker & Humblot-Verlag: http://www.kaschachtschneider.de/component/content/article/2-aktuelles/23-verfassungswidrigkeit-islamischer-religionsausuebung-in-deutschland.html).

Das ist schlichte, aber unabweisbare polizeirechtliche Logik. Andernfalls wird auf kurz oder lang auf demokratischem Wege Scharia, weltliche Iman-bzw. Mullah-Herrschaft, Subordination der Frauen und ´Dhimmi´-Status aller ´Ungläubigen´ in Europa eingeführt werden, daran sollte niemand zweifeln.

Verfassungsschutz

In Wahrheit glaubt niemand ernsthaft daran, dass sich ein „EURO-Islam“ – ohne Scharia, ohne Koran, ohne den Religionsgründer Mohammed – durchsetzt.
Doch, halt! Der sogenannte „Verfassungsschutz“ – jedenfalls in Bayern: Der dortige Landesverband der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa e. V. /BPE http://www.paxeuropa.de/ – immerhin ständig Teilnehmerin auf OSZE-Konferenzen – wurde wegen „islamfeindlicher“ Bestrebungen im Landesverfassungsschutzbericht 2013 erwähnt, weil sein ehemaliger Landesvorsitzender Michael Stürzenberger seinerzeit im Zusammenhang mit dem geplanten ´Zentrum für Islam in Europa – München´(ZIE-M) nicht nur vor einer „Islamisierung des Abendlandes“ warnte, sondern laut darüber nachdachte, Muslime vor die Alternative „Abschwören von verfassungsfeindlichen Bestandteilen des Korans oder Abreisen“ zu stellen, womit der Bogen überspannt war. Später ist er selbst wieder davon abgerückt. Die BPE versucht nun, den Makel in einem über mehrere Instanzen geführten Prozeß  gegen den Freistaat Bayern wieder los zu werden, in dem die Gretchenfrage endlich einmal prozessual ausgefochten wird: Wo sind die juristischen Grenzen von Meinungs- und Religionsfreiheit für Islamkritiker? Und wer ist aus Sicht des „Verfassungsschutzes“ Bock – und wer Gärtner? Auch in der AfD sollte man einsehen: „Der Verfassungsschutz hat nicht immer recht!“ http://patriotische-plattform.de/blog/2015/04/24/standpunkt-der-patriotischen-plattform-der-verfassungsschutz-hat-nicht-immer-recht/

Das Bundesverfassungsgericht und sein  Supergrundrecht der Religionsfreiheit   

Eine entscheidende Rolle bei der Ausbalancierung der aufklärerischen Ideale „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ (>> http://www.heumanns-brille.de/aufklaerung/) spielt das Bundesverfassungsgericht, insbesondere seine Judikatur zur  „Religionsfreiheit“ (Art 4 GG):
„Die Dogmatik der Religionsgrundrechte wirft Fragen nach Meinen, Wissen und Glauben, nach politischer Freiheit und religiöser Herrschaft, nach Diesseits und Jenseits, nach Staat und Religion auf, die Frage nach einer Republik, deren fundamentales Prinzip die Freiheit der Bürger ist, die demokratisch zum Recht finden.http://www.amazon.de/Grenzen-Religionsfreiheit-am-Beispiel-Islam/dp/3428135059

In der Tat! Hierzu ein paar Gedanken.
Links-liberale Gleichheits-Ideologie verlangt nicht nur Chancen-, sondern Ergebnisgleichheit: durch Quoten und ´Diskriminierungs´-Verbote. Eine so verstandene „Gleichheit“ steht aber auf Kriegsfuß mit der „Freiheit“ – auch sie eines der aufklärerischen Ideale -, die zwar zwingend Gleichberechtigung (vor dem Gesetz) erfordert, aber „Gleichstellung“ gerade nicht verträgt. Daher dürfte z. B. der in den 90er Jahren in das Grundgesetz eingefügte, von der Europäischen Union verordnete ´Gender´-Artikel (3 Absatz II Satz 2 GG) verfassungswidrig sein: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin – nachdem es im vorangehenden Absatz 1 noch lapidar (seit 1949) heißt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Wie soll sich der oberste Gleichheitssatz der Verfassung mit dem Diktat „Quote vor Leistung“ in Einklang bringen lassen? Dadurch werden heutzutage Männer gegenüber Frauen diskriminiert, z. B. im öffentlichen Dienstrecht. Das grundlegende Spannungsverhältnis zwischen Freiheit, Gleichberechtigung und ´Anti-Diskriminierung´ bringt eine amerikanische Journalistin pointiert auf die Formel: „Das Recht auf Diskriminierung ist die Essenz der Freiheit“.  https://jungefreiheit.de/kolumne/2015/das-recht-auf-diskriminierung-ist-die-essenz-der-freiheit/

Ganz besonders im Zielkonflikt mit der Gleichheit vor dem Gesetz steht die „Religionsfreiheit“ in der Lesart des Bundesverfassungsgerichts, wie sie uns aktuell wieder in dessen ´Kopftuch-Beschluß´ präsentiert – und dem Gesetzgeber ´diktiert´ – wurde. Mit dieser Rechtsprechung setzte ich mich grundlegend kritisch auseinander in einem Artikel, der am 17.04.15 in der Jungen Freiheit erscheint, Titel: „Religionsfreiheit vor Gericht. Furchtbare Juristen“ – Das Bundesverfassungsgericht und sein  Supergrundrecht der Religionsfreiheit. (Seite 18, im „Forum“), Hier zu lesen:  http://www.heumanns-brille.de/bverfg-und-religionsfreiheit/

 

Dieser BLOG-Beitrag erschien auch auf Journalistenwatch: http://journalistenwatch.com/cms/religionsfreiheit/?fb_ref=Default

 

 

Heumann-Interview-Journalistenwatch

Das JouWatch-Interview mit Alexander Heumann

Die Anzeichen mehren sich, dass sich die AfD – von den linken Medien vor sich hergetrieben – auf dem Weg nach „oben“ dem Mainstream anpasst und irgendwann keine wirkliche Alternative mehr zur Systempolitik darstellt.
Das Abstimmungsverhalten der AfD in München zum Bürgerbegehren gegen das Islamzentrum und die angedrohten Disziplinarmaßnahmen gegen Tatjana Festerling und Claus Döring, die es gewagt hatten, auf einer Demo in Köln gegen die Salafisten teilzunehmen und die Distanzierungsversuche der AfD-Spitze gegenüber islamkritischen Parteien sprechen eine deutliche Sprache. Auf der anderen Seite hat Bernd Lucke sich gerade gegen den „radikalen Islam“ (weißer Schimmel?) positioniert, haben sich eine Menge Islamkritiker in der AfD zu einer Fraktion gesammelt.
Auf jeden Fall wird das Thema, das die Zukunft Deutschlands und Europas verändern wird, in dieser noch jungen Partei heiß diskutiert. Aus diesem Anlass hat JouWatch das AfD-Mitglied Alexander Heumann interviewt, der gleichzeitig im Bundesvorstand der Bürgerbewegung PAX EUROPA (BPE) tätig ist.

JW: Was treibt einen Islamkritiker in die AfD?

AfD-Mitglied bin ich schon seit der Parteigründung, hatte hierbei jedoch keineswegs primär Islam-Kritik, sondern grundsätzliche ökonomische Fehlentwicklungen in Europa durch die Einführung des EURO und dessen ´Rettung´ im Focus. Mittlerweile glaube ich auch nicht mehr daran, dass die Europäische Union von innen heraus reformierbar ist, die offensichtlich das Europa der Vaterländer aufzulösen und die staatliche Souveränität ihrer Mitgliedsstaaten, insbesondere Deutschlands, abzuschaffen gedenkt.

Drapeaux européens devant le Berlaymont
Wenn die Politiker der Altparteien derartige, dem Kern unserer Verfassung zuwiderlaufende Bestrebungen – diesen „Staatsstreich von oben“, wie der Staatsrechtler Schachtschneider das nennt – unisono im Bundestag abnicken und auch unser Bundesverfassungsgericht da nicht reingrätscht, muss sich in Deutschland fundamentaler friedlicher Widerstand formieren – und zwar solange unser Land noch die ökonomische und moralische Kraft dazu hat.

Düsseldorf -Fernsehturm IMG-20141208-WA0023-225x300
Dies ist der raison d´etre der AfD, das ist ihr historischer Auftrag, weil die Altparteien in dieser Hinsicht unbestreitbar versagt haben und auch keine Kursänderung signalisieren.

Die präzisere Bezeichnung für die meisten ´Islamkritiker´ – so auch für mich – wäre übrigens ´Islamisierungsgegner´. Glauben soll jeder, was er will. Das entspricht der Bekenntnis- und Glaubensfreiheit in Art 4 Absatz 1 unseres Grundgesetzes, an der ich keineswegs rütteln will.
Aber ich bin gegen eine Islamisierung Europas, erst recht gegen eine Zwangsislamisierung. Für Scharia und Theokratie ist in einem aufgeklärten, säkularen, liberalen, demokratischen und republikanischen Europa kein Platz.

Hier erweist sich als verhängnisvoll, dass das Bundesverfassungsgericht den Absatz 2 des Art 4 GG, die sog. Religionsausübungsfreiheit, contra legem im Sinne eines nahezu schrankenlosen Rechts interpretiert. Das ist juristisch fehlerhaft. Schauen Sie doch mal in unser Grundgesetz: Art 140 GG verweist auf die Art 136 f. der Weimarer Reichsverfassung als dem Grundgesetz gleichrangiges Recht und in Art 136 Absatz 1 WRV steht eindeutig geschrieben, dass die „staatsbürgerlichen Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit nicht beschränkt werden“, m. a. W.: Religionsausübung nur im Rahmen der allgemeinen, für Jedermann geltenden Gesetze zulässig ist. Letzteres können Sie nicht nur in Schachtschneiders Monographie: „Grenzen der Religionsausübungsfreiheit am Beispiel des Islam“, sondern auch in jedem Grundgesetz-Kommentar nachlesen. Wenn das BVerfG hier nicht einsichtig wird, muss der Gesetzgeber ein Gesetz erlassen, dass diesen Aspekt – im Grunde nur deklatorisch – herausstellt.
Stattdessen erlaubt man barbarische Tierquälerei und schafft eilfertig ein Gesetz, dass die Beschneidung von Jungen – gegen den Rat überwiegender Teile der Ärzteschaft – aus religiösen Gründen erlaubt, nachdem man zuvor jahrzehntelang in Deutschland die Floskel vom „Kindeswohl“ priorisiert hatte. Das hier kein nennenswerter Widerstand aus den Reihen der Anwaltschaft zu vernehmen war, ist betrüblich.

Wie groß schätzen Sie die islamkritische Fraktion in der AfD ein?

Eigentlich relativ groß, selbst im liberalen Parteiflügel, jedoch ziehen es viele vor, aus Gründen der politischen Korrektness zu schweigen, insbesondere unter den Parteifunktionären. Hier stößt der Mut zur Wahrheit, mit dem die Partei aufgebrochen war, bislang an eine Grenze.

Der Vorstand wird von linken Medien vor sich hergetrieben. Trauen Sie Lucke & Co zu, islamkritische Positionen in der Öffentlichkeit zu vertreten?

Bernd Lucke hat jüngst in seiner Begrüßungsrede auf dem Landesparteitag in NRW überraschenderweise gesagt: “Alle Religionen müssen ein Bekenntnis zu unserem Grundgesetz abgeben. Für die Scharia ist in Deutschland kein Platz!”

Damit hat er praktisch eine Position des bekannten Islamkritikers Michael Stürzenberger aufgegriffen. Denn worin soll der Unterschied zu dessen Forderung bestehen, dass Islam- und Türkeiverbände sich von denjenigen Koran-Inhalten distanzieren sollen, die NICHT mit unserem GG vereinbar sind, was ja nur die logische Konsequenz aus einem Bekenntnis zum Grundgesetz ist. Weitere logische Konsequenz wäre, dass nicht nur jeder Hassprediger, sondern jeder, der öffentlich, etwa in Moscheen, zur Einführung der zutiefst illiberalen, verfassungswidrigen Scharia aufruft, unverzüglich auszuweisen ist.
Offen bleibt, wie Luckes aktuelle Äußerungen vor dem Hintergrund des ´Extremisten-Beschlusses´ des AfD-Bundesvorstandes vom 13. April 2013 zu sehen sind, demzufolge u. a. auch angebliche „Islamfeindlichkeit“ zum Parteiausschluß führt. Kritik am Islam kann nicht gleichgesetzt werden mit pauschaler Diffamierung der Menschen, die dieser Lehre anhängen, hier zeigt sich der logische Fehler bzw. ´Kurzschluss´ derjenigen, die Islamkritik mit Rechtsextremismus gleichsetzen.

Nun aber Folgendes: Einerseits sind Menschen muslimischen Glaubens charakterlich so unterschiedlich wie innerhalb anderer gesellschaftlicher Gruppen auch. Phantasien, wie etwa derjenigen, alle Moslems unterschiedslos auszuweisen, muss daher eine entschiedene Absage erteilt werden. Andererseits muss die unzureichend kontrollierte Massenzuwanderung nach Europa – überwiegend Moslems aus arabischen Staaten und der Türkei – , gestoppt werden, bevor ein point of no return in Richtung Scharia eintritt. Und wenn hierfür aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Akt wehrhafter Demokratie ein Generalverdacht mit Ausnahmetatbeständen erforderlich ist, dann ist das eben so. Dieser scheinbare logische Widerspruch ist für viele schwer zu verstehen. Aber andernfalls wird auf kurz oder lang auf demokratischem Wege die Scharia in westlichen Ländern eingeführt werden, daran sollte niemand zweifeln. Von den täglich zunehmenden Gefahren eines 9/11 in deutschen Städten mal ganz abgesehen.
Bereits eine qualifizierte Minderheit führt aufgrund ihrer Lautstärke und der viel engeren Solidarität untereinander als dies z.B. bei Europäern der Fall ist zu nicht mehr zu bewältigenden gesellschaftlichen Problemen. Ein Blick auf die 1400-jährige Eroberungsgeschichte des Islam gibt da – jedenfalls im Dreiklang mit islamischen Schriften und der heutigen Realität in islamisch dominierten Staaten – eindeutigen Aufschuss: Der Islam ist ein in quasi genialer Weise erdachtes „Dschihad-System“, um mal auf den bekannten Buch-Titel des Soziologen und Politologen Manfred Kleine-Hartlage zu rekurrieren. Dieser Dschihad findet auf unterschiedlichen Ebenen statt, wobei die verschiedenen Ebenen Synergieeffekte erzeugen: Nicht nur gewaltsam, sondern auch auf friedlichem, heutzutage sogar demokratischem Wege durch Zuwanderung, Familiennachzug, größere Fertilität, Einschleusung radikaler Imane – und natürlich Konversion bzw. Radikalisierung moderater Moslems:
Ein muslimischer Freund, seit vielen Jahren deutscher Staatsbürger, der hier stets als Freiberufler redlich Steuern entrichtete, eröffnete mir, dass er nach seiner Insolvenz seit Monaten vergeblich um nur einen einzigen EURO Arbeitslosengeld II kämpft – mittlerweile hat ihm der Vermieter gekündigt und die Stadtwerke den Strom abgestellt -, dass er aber sofort alles bekäme, was er bräuche, wenn er „zur Moschee gehen“ würde.
Ingesamt betrachtet wird der liberale Rechtsstaat gegen ihn selbst instrumentalisiert, deshalb kann (noch) mehr Liberalismus nicht die Lösung sein. Unterschiedlicher Auffassung kann man lediglich hinsichtlich der Prognose darüber sein, wie groß das verbleibende Zeitfenster bis zum point of no return überhaupt noch ist. Akif Pirincci schreibt in „Deutschland von Sinnen“, dass es schon „zu spät“ sei.

Schauen Sie: Würde auf dem Buchdeckel des Koran auch das Wort „Parteiprogramm“ stehen, gäbe es keinen juristischen Zweifel daran, dass der Islam als politische Partei in Deutschland nach Art 21 II GG zu verbieten und sämtliche islamischen Vereinigungen nach Art 9 II GG „verboten sind“, vgl. dessen Wortlaut. Und es würde heutzutage kaum jemand so einen Unfug verbreiten, wie dass der Nationalsozialismus ´nicht wirklich gefährlich´ sei, weil es ja auch viele nette Nazis gab wie den Bäcker um die Ecke und moderate Nazis ja nur mitgelaufen sind – und die Wenigen, die so relativistisch argumentieren, stehen stets mit einem Bein im Gefängnis. Genau so argumentiert aber der Mainstream, wenn es um den Islam geht. Ähnlich verantwortungslos argumentiert man ja auch, wenn es um nach Europa importierte Seuchengefahren wie etwa Ebola geht.

Glauben oder wissen Sie, ob Bernd Lucke den Koran gelesen hat?

Die Parteispitze erklärte gerade gegenüber der WELT nach einer zweitägigen Vorstandsklausur in Regensburg: „Die AfD ist nicht bereit, länger zu tolerieren, wie in Deutschland in Teilen der islamischen Gesellschaft das Grundgesetz und das Rechtssystem missachtet wird». Das sind durchaus neue Töne; bei Licht betrachtet wenden sich derartige Statements jedoch nur gegen Islamismus, nicht jedoch gegen den Islam als solchen bzw. dessen rasante Ausbreitung in Europa. Wer den Koran gelesen hat, findet dort das Märchen, dass Islamismus und IS ´nichts mit dem Islam zu tun´ hätten, widerlegt.

Welche Strategien wären nötig, um das Thema „Islamisierung Deutschlands“ besser in der AfD zu platzieren?

Aufklärung tut not. Leider werden die Gefahren u. a. von einer Brüsseler Lobby im Verein mit einem transatlantischen, kosmopolitisch orientierten Establishment und eines großen Teils der Massenmedien notorisch geleugnet, die sich schützend um ihre Fleischtröge positionieren. Man hat sich offenbar insbesondere von der OIC, der internationalen Konferenz muslimischer Staaten und deren beträchtlichen Öl-Reichtum korrumpieren lassen.  Z. B. Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien und Fußballweltmeisterschaft im Sklavenstaat Katar, während man Putins Olympische Spiele boykottiert?!

Sollte Islamkritik in das Grundsatzprogramm der AfD aufgenommen werden und wie würden Sie diesen Abschnitt formulieren?

Ein Parteiprogramm sollte zu allen grundsätzlichen gesellschaftlichen Themen, die den Bürgern auf den Nägeln brennen, Stellung beziehen. Dasjenige der AfD ist noch im Entstehen begriffen. Sollte es tatsächlich, wie versprochen wurde, basisdemokratisch entwickelt werden, kann ich mir kaum vorstellen, dass man das Thema im endgültigen Parteiprogramm übergehen kann.
Entscheidend wird hierbei allerdings sein, wie man sich zum sog. „Euro-Islam“ positioniert – und genau diese Diskussion beginnt z. Zt. in der AfD. Der ´EURO-Islam´ wird insbesondere von muslimischen Politikern und im Westen gefeierten muslimischen Intellektuellen propagiert; er ist aber zu durchschauen als das, was er ist: Wichtiger Bestandteil des Dschihads und trojanisches Pferd zur Islamisierung Europas. Wie man das im Parteiprogramm formulieren soll? Formulierungsfragen bereiten in dem Maße Schwierigkeiten, wie man im Grundsätzlichen zu kurz springt, oder wenn man mit dem einen Fuß Gas gibt, während man mit dem anderen auf der Bremse steht, weil man es allen recht machen will. Meine Antworten hier könnten als Anregung dienen.

Wäre Religionskritik überhaupt ein Wahlkampfthema? Ist es überhaupt sinnvoll, dass sich eine Partei mit diesem Thema beschäftigt, oder wäre nicht eine überparteiliche Aufklärungsbewegung die bessere Strategie?

Das eine schließt das andere ja nicht aus. Ich z. B. auch der in dieser Hinsicht engagierten überparteilichen BÜRGERBEWEGUNG PAX EUROPA e.V. beigetreten, bin dort auch im Bundesvorstand. Das ist eine gemeinnützige privatrechtliche Körperschaft und Menschenrechtsorganisation. Sie ist Mitglied der Liste der eingetragenen Verbände des Deutschen Bundestages, als Nicht-Regierungsorganisation (NGO) anerkannt und nimmt an Konferenzen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) teil.

Das Verhalten der AfD-Stadträte in München zum Bürgerbegehren gegen das Islam-Zentrum war eindeutig. Glauben Sie ernsthaft daran, dass sich die AfD mit solch „islamisierten“ Mitgliedern an die Spitze einer islamkritischen Bewegung setzen könnte?

Die AfD wird niemals zur ´Spitze einer islamkritischen Bewegung´ werden, das ist weder erforderlich, noch zu erwarten. Entscheidend ist aber, ob und in welchem Maße sie künftig Aufklärung wenigstens unterstützt – anstatt Islamkritiker in den eigenen Reihen oder außerhalb der Partei zu diffamieren oder ihnen Steine in den Weg zu werfen.

Mit welcher Politik, welchen Kräften kann die Islamisierung Deutschlands überhaupt noch aufgehalten werden, oder ist es nicht schon zu spät?

Die Bürger müssen wieder ihren republikanischen Gemeinsinn entdecken, wie er schon aus der Antike von den alten Griechen tradiert wurde. Unter Ausschluß jeglichen politischen Extremismus ist nun Solidarität aller verfassungstreuen und demokratisch gesinnten Deutschen miteinander erforderlich, ob konservativ, liberal oder links. Auch über Parteigrenzen hinweg bis in den außerparlamentarischen Raum hinein, selbst wenn sich Fußballfans aus Spaß an der Freud´ auf der grünen Wiese untereinander verprügeln, jedem das Seine, das geschieht im Boxsport ja auch; solange das nur untereinander geschieht und keine Außenstehenden in Mitleidenschaft gezogen werden, habe ich kein Problem damit. Wenn straffällig gewordene Jugendliche in den Boxclub gehen, betrachtet man das als „Anti-Aggressionstraining“ und gelungenes Zeichen von „Integration“, also. Ein grundsätzliches Umdenken ist erforderlich. Patriotismus und Heimatliebe sollte nicht länger mit „Ausländerfeindlichkeit“ oder Imperialismus verwechselt und als anrüchig oder unseriös betrachtet werden, sondern – ganz im Gegenteil – als das Gebot der Stunde, deswegen habe ich den Landkreis NRW der ´Patriotischen Plattform´ in der AfD gegründet.

Zur Person: Nach einigen Semestern Philosophie-Studium Studium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften in Berlin, Mannheim und zuletzt Heidelberg. Dort 1. Staatsexamen, Referendariat und 2. jur. Staatsexamen, seither Rechtsanwalt, seit 1997 in eigener Kanzlei, seit 2000 Fachanwalt für Familienrecht mit den Schwerpunkten Familien- und Erbrecht. Verheiratet. Gründer des Landkreises NRW der ´Patriotischen Plattform´ in der AfD www.patriotischeplattform.de. Mitglied des Bundesvorstandes der Bürgerbewegung Pax Europa e.V. http://www.paxeuropa.de/. Betreiber eines politischen BLOGs: www.heumanns-brille.de und aktuell Gründer des außerparlamentarischen Untersuchungsausschusses APU 26/10 zur Kölner HoGeSa-Demo am 26.10.14 (www.apu2610.de).)

http://journalistenwatch.com/cms/2014/11/12/afd-auf-dem-weg-zur-islamkritischen-partei/