Flüchtlingskrise und Verfassung

Rechts-Gutachten “Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem” des Ex-Verfassungsrichters Dr. Dr. Udo Di Fabio im Auftrag des Freistaats Bayern
(Link zum PDF: https://alexanderdilger.wordpress.com/2016/01/13/drei-ex-verfassungsrichter-halten-merkels-fluechtlingspolitik-fuer-rechtswidrig/ ), Zitate:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs-und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist. (…)

Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige Behandlung (Art. 1 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich. Entsprechende unbegrenzte Verpflichtungen dürfte der Bund auch nicht eingehen. […]

[Zu deutsch: Wer einmal ´drin´ ist, hat die Grund- und Menschenrechte auf seiner Seite – da hat Heribert Prantl recht. Ein Menschenrecht auf Einreise gibt es hingegen nicht.]

Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkrieges oder bei Staatenzerfall besteht nicht und wäre im Falle ihres Bestehens ein Verstoß gegen die unverfügbare Identität der Verfassungsordnung. […]

Entweder es bleibt beim (quantitativ unbegrenzten) individuellen Recht auf Asyl bei dann auch individueller Prüfung einer drohenden politischen Verfolgung sowie der Einschränkung des Asylrechts beim Weg über sichere Drittstaaten oder aber es gilt der weite Flüchtlingsbegriff, der von der europäischen Staatenpraxis und vom Handbuch des UNHCR zugrunde gelegt wird, der aber dann klare Kontingentierung, wirksame Verteilungsmechanismen und die Formulierung sowie Durchsetzung von Kapazitätsgrenzen erfordert. […]

[Hier bestätigt sich, dass EU – einschließlich deutscher „Europapolitiker“ – und UNO einen nicht mit GG und Staatlichkeit der BRD zu vereinbarenden „Flüchtlings“-Begriff  installiert haben. M.E., um die ökonomische Kraft Deutschlands zu brechen. Wer steckt denn hinter der UNO? Im Wesentlichen die USA, die OIC/Konferenz der 57 islamischen Staaten, Leute wie Soros und von ihnen finanzierte, an der Auflösung der Nationalstaaten interessierte Stiftungen und NGOs …]

Sollte die Migrationskrise nicht mit wirksamen europäischen Maßnahmen rechtsgestaltender oder gerichtlicher Art (Vertragsverletzungsverfahren) bewältigt werden, muss der Bund zur Wahrung der verfassungsstaatlichen Ordnung und zum Schutz des föderalen Gefüges zumindest einstweilen die gesetzmäßige Sicherung der Bundesgrenze gewährleisten, weil die Kontrolle über Elemente der Staatlichkeit im Sinne des Identitätsvorbehalts der Rechtsprechung des BVerfG integrationsfest ist.“

Der „Richter der Kanzlerin“

http://www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Der-Richter-der-Kanzlerin-article16746101.html Dr. Dr. Di Fabio ist der „Richter der Kanzlerin“ (keineswegs der erste). Aber ist Di Fabio ´Rechtspopulist´? Nein.

Wird die Generalstaatsanwaltschaft jetzt endlich – von berufener Stelle über die verfassungsrechtliche Lage aufgeklärt – gegen die Kanzlerin wegen Hochverrats (§81 StGB) und Schleuserei (§96 Aufenthaltsgesetz) ermitteln [s. http://www.heumanns-brille.de/merkels-hochverrat/] und beim Bundestag die Aufhebung Merkels parlamentarischer Immunität beantragen?! Nein.

Werden nun die Ermittlungen gegen den Hamburger Innensenator Neumann wegen Schleuserei und Anstiftung zur massenhaften Strafvereitelung im Amt (§96 AufenthaltsG i.V.m. §§ 258, 26 StGB) in Gang kommen [s. http://www.heumanns-brille.de/strafanzeige-gegen-innensenator/]? Nein.

„Das haben wir nicht voraussehen können!“

Wird Seehofer die aussichtsreiche Klage des Freistaats Bayern gegen den Bund erheben bzw. – wegen Gefahr im Verzuge – Antrag auf einstweilige Anordnung stellen? Nein.

Er wird das nur als Drohkulisse für neue faule Kompromisse nutzen, solange dies opportun erscheint und seinem persönlichen Machterhalt dient. Denn auch die CSU und alle jetzt sich empört zeigenden CDU-Dissidenten haben sich allzu lange politisch und juristisch blind gestellt. Eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe würde auch die Kläger selber und alle, die sich vom bundesweiten Geschehen in der Silvesternacht „überrascht“ zeigten, blamiert bis auf die Knochen dastehen lassen. Ebenso überhaupt alle politischen und journalistischen Systemlinge, die ihren Grips in den letzten Monaten und Jahren einzig und allein dazu verwendet haben, im Zuge „europäischer Integration“ juristische Wahrheit und Recht zu unterdrücken und politische Gegner zu diffamieren.

„Lange Zeit hat das Wahlvolk seine Geringschätzung durch die Parteien achselzuckend hingenommen, doch Merkels Selbstermächtigung beim Umbau der Gesellschaft an der Bevölkerung und allen Gremien vorbei hat viele wachgerüttelt.“ http://journalistenwatch.com/cms/bald-isch-over-schaeubles-schachzug-bringt-merkel-dem-abgrund-naeher/

Die zu befürchtende Entscheidung des BVerfG könnte daher einen Dominoeffekt auslösen und das gesamte europarechtliche Kartenhaus seit dem Vertrag von Maastricht einstürzen lassen, an dem nicht zuletzt das hohe Gericht selbst gebastelt hat.

[Und tatsächlich: Trotz Enttäuschung in Wildbad Kreuth über Merkels „Sturheit“ ist von Di Fabio-Gutachten und angedrohter Klage Bayerns keine Rede mehr!
http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/fluechtlingskrise-seehofer-erkennt-keine-spur-des-entgegenkommens-bei-merkel-14025234.html ]