Der Historiker David Engels und seine „Renovatio Europae“.

„Abendland und Christentum statt Nationalismus und Ultraliberalismus.“

So lautet David Engels These in kompakter Fom. Als bekennender Christ und Liberalismus-Skeptiker sehe ich mich sogleich angesprochen. Im Folgenden beziehe ich mich auf Engels am 30.6.2020 im Bundestag gehaltenen Vortrag im Rahmen der Podiumsdiskussion „Europa in Freiheit“ anläßlich Deutschlands anstehender EU-Ratspräsidentschaft.

Die Diagnose

Engels beschreibt das politische Grundproblem unserer Zeit, jedenfalls in Europa, wie folgt: Nationale Regierungen betrieben die „innere Auflösung der abendländischen Identität“, würden aber dabei „durch wiederholte demokratische Wahlen bestätigt.“ Er macht „Ultraliberalismus“ („Betriebsauslagerungen, Gastarbeiter und Rationalisierungen“) als Motor bisheriger ökonomischer Erfolge Europas aus. Aber dieser Motor verursache zunehmend Risiken und Nebenwirkungen, und zwar ökonomische wie auch kulturelle: „Deindustralisierung, Masseneinwanderung, Verarmung des Mittelstandes, Werteverlust, Rechtsrelativismus, Demokratieabbau und überall dominierende internationale Institutionen.“

Diese Diagnose ist natürlich nicht neu, aber absolut richtig und trefflich formuliert. Der Politologe Manfred Kleine-Hartlage diagnostizierte schon 2012 in „Neue Weltordnung. Zukunftsplan oder Verschwörungstheorie“, dass nationale Regierungen – indem sie eine internationale politische Klasse bilden – erstmals in der Geschichte der Menschheit nicht mehr auf Wohlwollen und Zustimmung ihrer Völker angewiesen sind.

Kommen wir nun zu Engels Therapie.

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VERFASSUNGSWIDRIGKEIT ALLER ALTPARTEIEN

Warum die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung verfassungswidrig ist 

Was vielerorts immer wieder durcheinander gerät: Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge werden NICHT durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt (vgl. Def. „Flüchtling“ in Art 1 A der Konvention: Nur „politisch Verfolgte“!). Ebensowenig durch das deutsche Grundrecht auf Asyl gem. Art 16 a GG!

Erst die UNO bzw. deren „Hoher Flüchtlingskommissar“ hat – offenbar in Kenntnis dieser klaren Rechtslage – dafür gesorgt, dass der darüberhinaus gehende Begriff des „internationalen subsidiären Schutzes“ über EU-Rechtsakte in deren Mitgliedstaaten rechtliche Relevanz erlangte. Die Scheinheiligkeit der (von Deutschland zu 1/3 finanzíerten, aber von den USA politisch dominierten) UNO zeigt sich daran, dass sie die Gelder für die Flüchtlingslager im nahen Osten plötzlich drastisch reduzierte und damit eine nicht unwesentliche Mitursache für das Anwachsen der Flüchtlingsströme seit 2015 setzte.

Der Dammbruch wurde aber schon von der EU – sozusagen hausgemacht – vorbereitet, nämlich dadurch, dass in den EU-Primärverträgen schon seit dem Vertrag von Lissabon´ – trotz des Wegfalls der Binnengrenzen durch ´Schengen´ – der „Grundsatz der Nichtzurückweisung“ an den EU-Außengrenzen jedenfalls als politisches „Ziel“ verankert ist (Art 78 I AEUV).

Im Zuge der Etablierung des neuen „subsidiären Schutzes“ behaupteten sodann deutsche Juristen die Existenz eines unbegrenztes Rechts von Jedermann zur EINREISE nach Deutschland zwecks „Asyl“-Antragstellung – gegen den klaren Text des deutschen Grundgesetzes, des Asylgesetzes (§ 18) und Aufenthaltsgesetzes (§ 14). Obwohl jeder noch nicht indoktrinierte Grundschüler unschwer erkennen kann, dass die EU – und schon gar nicht Deutschland im Alleingang – nicht neben politisch Verfolgten auch noch alle Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge der 3. Welt – ohne Obergrenze(!) – aufnehmen kann, ohne selbst in Chaos zu versinken.

Noch destruktiver ist die unter linken und leider auch kirchlichen Humanitaristen verbreitete gefühlsduselige Illusion, man müsse darüber hinaus aus moralischen Gründen sogar alle hunderte von Millionen WIRTSCHAFTSFLÜCHLINGE dieser Welt in Europa beherbergen – am besten im „reichen“ Deutschland (mit ´nur´ 2 Billionen offiziellen und wohl ca. 10 Billionen stillen Schulden in Form von internationalen Verpflichtungen & Bürgschaften, innerstaatlichen Pensionsverpflichtungen etc.).

Wer solch sektiererhafter extremistischer Ideologie anhängt – und dies tun alle Altparteien (mit Ausnahme der CSU) – ist von allen guten Geistern verlassen. In diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis darauf, dass „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, ….die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig sind“ (! Art 21 I Satz 3 Grundgesetz). Um so lächerlicher, wenn sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zum  Sprachrohr der „demokratischen“ Parteien macht, die sich „jetzt alle gemeinsam der AfD entgegenstellen“ wollen … https://www.youtube.com/watch?v=JHUdYXoc6jk
Soweit zum Status Quo.

Auch in Zukunft helfen kann Europa der dritten Welt mit derem „youth buldge“-Problem nur dann, wenn es zur „Festung“ wird, die souverän bestimmt, wen sie hineinläßt. „Frontex“ darf also nicht mehr auf dem Mittelmeer das Geschäft der Schlepper besorgen, sondern muss ihrem Namen gerecht werden und die Flüchtlingsboote allesamt rigoros zur Herkunftsküste zurückbringen – auch wenn europäische Gerichtshöfe dann sofort ihre „Menschenrechts“-Litanei beginnen. Denn nur dann wird auch die Zahl der ertrunkenen Flüchtlinge im Mittelmeer zurückgehen. Die seit einiger Zeit herrschende Praxis der Spanier auf der Marrokko-Route belegt das: Dort sind kaum noch Tote zu beklagen.

 

Flüchtlingskrise und Verfassung

Rechts-Gutachten “Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem” des Ex-Verfassungsrichters Dr. Dr. Udo Di Fabio im Auftrag des Freistaats Bayern
(Link zum PDF: https://alexanderdilger.wordpress.com/2016/01/13/drei-ex-verfassungsrichter-halten-merkels-fluechtlingspolitik-fuer-rechtswidrig/ ), Zitate:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs-und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist. (…)

Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige Behandlung (Art. 1 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich. Entsprechende unbegrenzte Verpflichtungen dürfte der Bund auch nicht eingehen. […]

[Zu deutsch: Wer einmal ´drin´ ist, hat die Grund- und Menschenrechte auf seiner Seite – da hat Heribert Prantl recht. Ein Menschenrecht auf Einreise gibt es hingegen nicht.]

Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkrieges oder bei Staatenzerfall besteht nicht und wäre im Falle ihres Bestehens ein Verstoß gegen die unverfügbare Identität der Verfassungsordnung. […]

Entweder es bleibt beim (quantitativ unbegrenzten) individuellen Recht auf Asyl bei dann auch individueller Prüfung einer drohenden politischen Verfolgung sowie der Einschränkung des Asylrechts beim Weg über sichere Drittstaaten oder aber es gilt der weite Flüchtlingsbegriff, der von der europäischen Staatenpraxis und vom Handbuch des UNHCR zugrunde gelegt wird, der aber dann klare Kontingentierung, wirksame Verteilungsmechanismen und die Formulierung sowie Durchsetzung von Kapazitätsgrenzen erfordert. […]

[Hier bestätigt sich, dass EU – einschließlich deutscher „Europapolitiker“ – und UNO einen nicht mit GG und Staatlichkeit der BRD zu vereinbarenden „Flüchtlings“-Begriff  installiert haben. M.E., um die ökonomische Kraft Deutschlands zu brechen. Wer steckt denn hinter der UNO? Im Wesentlichen die USA, die OIC/Konferenz der 57 islamischen Staaten, Leute wie Soros und von ihnen finanzierte, an der Auflösung der Nationalstaaten interessierte Stiftungen und NGOs …]

Sollte die Migrationskrise nicht mit wirksamen europäischen Maßnahmen rechtsgestaltender oder gerichtlicher Art (Vertragsverletzungsverfahren) bewältigt werden, muss der Bund zur Wahrung der verfassungsstaatlichen Ordnung und zum Schutz des föderalen Gefüges zumindest einstweilen die gesetzmäßige Sicherung der Bundesgrenze gewährleisten, weil die Kontrolle über Elemente der Staatlichkeit im Sinne des Identitätsvorbehalts der Rechtsprechung des BVerfG integrationsfest ist.“

Der „Richter der Kanzlerin“

http://www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Der-Richter-der-Kanzlerin-article16746101.html Dr. Dr. Di Fabio ist der „Richter der Kanzlerin“ (keineswegs der erste). Aber ist Di Fabio ´Rechtspopulist´? Nein.

Wird die Generalstaatsanwaltschaft jetzt endlich – von berufener Stelle über die verfassungsrechtliche Lage aufgeklärt – gegen die Kanzlerin wegen Hochverrats (§81 StGB) und Schleuserei (§96 Aufenthaltsgesetz) ermitteln [s. http://www.heumanns-brille.de/merkels-hochverrat/] und beim Bundestag die Aufhebung Merkels parlamentarischer Immunität beantragen?! Nein.

Werden nun die Ermittlungen gegen den Hamburger Innensenator Neumann wegen Schleuserei und Anstiftung zur massenhaften Strafvereitelung im Amt (§96 AufenthaltsG i.V.m. §§ 258, 26 StGB) in Gang kommen [s. http://www.heumanns-brille.de/strafanzeige-gegen-innensenator/]? Nein.

„Das haben wir nicht voraussehen können!“

Wird Seehofer die aussichtsreiche Klage des Freistaats Bayern gegen den Bund erheben bzw. – wegen Gefahr im Verzuge – Antrag auf einstweilige Anordnung stellen? Nein.

Er wird das nur als Drohkulisse für neue faule Kompromisse nutzen, solange dies opportun erscheint und seinem persönlichen Machterhalt dient. Denn auch die CSU und alle jetzt sich empört zeigenden CDU-Dissidenten haben sich allzu lange politisch und juristisch blind gestellt. Eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe würde auch die Kläger selber und alle, die sich vom bundesweiten Geschehen in der Silvesternacht „überrascht“ zeigten, blamiert bis auf die Knochen dastehen lassen. Ebenso überhaupt alle politischen und journalistischen Systemlinge, die ihren Grips in den letzten Monaten und Jahren einzig und allein dazu verwendet haben, im Zuge „europäischer Integration“ juristische Wahrheit und Recht zu unterdrücken und politische Gegner zu diffamieren.

„Lange Zeit hat das Wahlvolk seine Geringschätzung durch die Parteien achselzuckend hingenommen, doch Merkels Selbstermächtigung beim Umbau der Gesellschaft an der Bevölkerung und allen Gremien vorbei hat viele wachgerüttelt.“ http://journalistenwatch.com/cms/bald-isch-over-schaeubles-schachzug-bringt-merkel-dem-abgrund-naeher/

Die zu befürchtende Entscheidung des BVerfG könnte daher einen Dominoeffekt auslösen und das gesamte europarechtliche Kartenhaus seit dem Vertrag von Maastricht einstürzen lassen, an dem nicht zuletzt das hohe Gericht selbst gebastelt hat.

[Und tatsächlich: Trotz Enttäuschung in Wildbad Kreuth über Merkels „Sturheit“ ist von Di Fabio-Gutachten und angedrohter Klage Bayerns keine Rede mehr!
http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/fluechtlingskrise-seehofer-erkennt-keine-spur-des-entgegenkommens-bei-merkel-14025234.html ]

Verfassungsfeindlichkeit der politischen Klasse

„Verfassungsfeindlichkeit im Endstadium“.

Der Verwaltungsrechtler RA Dr. Björn Clemens spricht auf der Jahrestagung der Gesellschaft für freie Publizistik am 30. Mai 2015: „Der Kampf ums Recht – am Beispiel Dügida“.

Deutschland als „Fußabtreter“ der USA, seine Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Europäischen Union (EU), die Verfassungsfeindlichkeit der politischen Klasse und das mißverstandene Verhältnis von Moral, Recht und Verfassung. https://www.youtube.com/watch?v=gL5w0E25_SE&feature=youtu.be


Quellen zum Vortrag:
(1) „Der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erhebt schwere Vorwürfe gegen den Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel. Dieser hatte zur Teilnahme an der „Dügida“-Gegendemo aufgerufen.“
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-gericht-thomas-geisel-gefaehrdet-rechtsfrieden-aid-1.4803680

(2) „Mit dem Aufruf zu einer Gegendemonstration und zur Verdunklung anliegender Gebäude hatte Düsseldorfs Oberbürgermeister auf eine geplante Kundgebung des Pegida-Ablegers „DÜGIDA“ reagiert. Das OVG (Oberverwaltungsgericht Münster) half den Demonstranten nicht: Die entscheidenden Fragen seien gerichtlich nicht geklärt, und die Zeit bis zur Veranstaltung zu knapp. Das grenzt an Rechtsschutzverweigerung, meint Sebastian Roßner.“ http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/duegida-demonstration-oberbuergermeister-duesseldorf-rechtsschutz/

Thorsten Hinz-Statement